Dividendenausschüttung der SZVG 2011
Für alle Rübenanbauer und Verpächter, die über die SZVG Aktionäre
der Südzucker AG sind, hat die Genossenschaft im September die Dividende für
das Geschäftsjahr 2010/10 der Südzucker AG weitergeleitet.
Infolge
des Anstiegs der Dividende von 0,45 €/Aktie im Vorjahr auf 0,55 €/Aktie
erhöhten sich die Auszahlungen auf die Treuhandanteile um rd. 22%.
Erfreulicherweise konnten die als „Regiekosten“ bezeichneten Aufwendungen
der SZVG für die Verwaltung des Aktienbesitzes auch heuer wieder (wie seit
2006) konstant gehalten werden. Zu beachten ist, dass die Dividende und die
Abzugsbeträge für jeden Inhaber von Südzucker-Anteilen individuell auf der
Grundlage seines Anteils am gesamten Treuhand-Vermögen berechnet werden.
Dadurch kann es in einzelnen Positionen zu Rundungsdifferenzen kommen.
Die Dividende für Südzucker-Anteile Z wird aus Gründen der
Genauigkeit mit drei Nachkomma-Stellen abgerechnet. Erst bei der Auszahlung
erfolgt die Rundung auf zwei Stellen.
Werden die Südzucker-Anteile im Privatvermögen gehalten, ist
die Steuerpflicht mit der
einbehaltenen Kapitalertragsteuer von 25 % und dem darauf bezogenen
Solidaritätszuschlag von 5,5 %, zusammen 26,375%, „abgegolten“. Das heißt,
dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in einer jährlichen
Einkommensteuererklärung aufgeführt und somit auch nicht mehr mit dem
individuellen Steuersatz versteuert werden müssen. In solchen Fällen, in
denen der individuelle Grenzsteuersatz niedriger als 26,375 % liegt, ist die
Abgabe einer Steuererklärung möglich und sinnvoll, weil es dann zu einer
teilweisen oder vollständigen Steuererstattung des bereits von der Südzucker
AG abgeführten Betrags kommt.
In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass für diese Einkünfte bisher keine Kirchensteuer abgeführt
wurde. Kirchensteuerpflichtige Personen müssen deshalb eine
Einkommensteuererklärung abgeben. Aufgrund der
„Sonderausgabenabzugfähigkeit“ der Kirchensteuer reduzieren sich dann die
von der Südzucker AG abgeführten Beträge der Kapitalertragsteuer und des
Solidaritätszuschlages.
Für Inhaber von Südzucker-Anteilen, die sich
im Betriebsvermögen befinden, was überwiegend der Fall sein dürfte, gilt der
Steuerabzug nicht als „abgegolten“. Eine Steuererklärung des Unternehmens
muss die o. g. Einkünfte wie bisher berücksichtigen. Auch hier gilt, dass es
zu einer Steuererstattung kommt, wenn der individuelle Steuersatz unterhalb
des Satzes der Abgeltungssteuer liegt.
Die über Jahrzehnte
praktizierte Vereinfachungsregelung, dass natürliche Personen, deren
Dividende insgesamt weniger als Euro 51.- beträgt, die Dividende ohne Abzug
von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt bekommen, ist
nicht länger zulässig.
Die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) erwirbt und verwaltet seit 1950 Unternehmensbeteiligungen der süddeutschen Rübenanbauer an der Zuckerindustrie.
|
|
||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
| © Heike Ott, März 2002 | ||||||||||||||