Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG)Zf. Ochsenfurt 2010

Dividendenausschüttung der SZVG 2011


Für alle Rübenanbauer und Verpächter, die über die SZVG Aktionäre der Südzucker AG sind, hat die Genossenschaft im September die Dividende für das Geschäftsjahr 2010/10 der Südzucker AG weitergeleitet.

Infolge des Anstiegs der Dividende von 0,45 €/Aktie im Vorjahr auf 0,55 €/Aktie erhöhten sich die Auszahlungen auf die Treuhandanteile um rd. 22%. Erfreulicherweise konnten die als „Regiekosten“ bezeichneten Aufwendungen der SZVG für die Verwaltung des Aktienbesitzes auch heuer wieder (wie seit 2006) konstant gehalten werden. Zu beachten ist, dass die Dividende und die Abzugsbeträge für jeden Inhaber von Südzucker-Anteilen individuell auf der Grundlage seines Anteils am gesamten Treuhand-Vermögen berechnet werden. Dadurch kann es in einzelnen Positionen zu Rundungsdifferenzen kommen.

Die Dividende für Südzucker-Anteile Z wird aus Gründen der Genauigkeit mit drei Nachkomma-Stellen abgerechnet. Erst bei der Auszahlung erfolgt die Rundung auf zwei Stellen.

Werden die Südzucker-Anteile im Privatvermögen gehalten, ist die Steuerpflicht mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer von 25 % und dem darauf bezogenen Solidaritätszuschlag von 5,5 %, zusammen 26,375%, „abgegolten“. Das heißt, dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in einer jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt und somit auch nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden müssen. In solchen Fällen, in denen der individuelle Grenzsteuersatz niedriger als 26,375 % liegt, ist die Abgabe einer Steuererklärung möglich und sinnvoll, weil es dann zu einer teilweisen oder vollständigen Steuererstattung des bereits von der Südzucker AG abgeführten Betrags kommt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für diese Einkünfte bisher keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Kirchensteuerpflichtige Personen müssen deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben. Aufgrund der „Sonderausgabenabzugfähigkeit“ der Kirchensteuer reduzieren sich dann die von der Südzucker AG abgeführten Beträge der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages.

Für Inhaber von Südzucker-Anteilen, die sich im Betriebsvermögen befinden, was überwiegend der Fall sein dürfte, gilt der Steuerabzug nicht als „abgegolten“. Eine Steuererklärung des Unternehmens muss die o. g. Einkünfte wie bisher berücksichtigen. Auch hier gilt, dass es zu einer Steuererstattung kommt, wenn der individuelle Steuersatz unterhalb des Satzes der Abgeltungssteuer liegt.

Die über Jahrzehnte praktizierte Vereinfachungsregelung, dass natürliche Personen, deren Dividende insgesamt weniger als Euro 51.- beträgt, die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt bekommen, ist nicht länger zulässig.

 

 

Die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) erwirbt und verwaltet seit 1950 Unternehmensbeteiligungen der süddeutschen Rübenanbauer an der Zuckerindustrie.  

 

 
© Heike Ott, März 2002