aktuelles Neubewertung Personen

 upload 9.9.2004

 

  

Hinweise zur Neubewertung der SZVG-Zeichnungen und -Lieferrechte zum 30. Juni 2004

1.   Rechtliche Verhältnisse

Die Südzucker AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital mehrheitlich von den zuliefernden Zuckerrübenanbauern mittelbar (SZVG-Eigenbesitz und Treuhandschaft) gehalten wird. Die zugrunde liegenden Vereinbarungen sind

1.      der jährlich neu abzuschließende Zuckerrübenlieferungsvertrag einschl. der Branchenvereinbarung als wesentlicher Bestandteil,

2.      die Vereinbarungen zwischen dem Verband der Süddeutschen Zuckerrübenanbauer und seiner Landesverbände vom 01.10.1956 und vom 08.07.1971 und

3.      die Treuhandstellung der SZVG.

Die rechtlichen Verhältnisse wurden von der Betriebsprüfung eingehend untersucht und steuerrechtlich gewürdigt:

-                   Die zuliefernden Landwirte sind als Treugeber des gemeinschaftlich gehaltenen Aktienbesitzes und des sonstigen Geldvermögens (Darlehen, A+R-Mittel, Anbaubonus usw.) zu betrachten.

-                   Die Gemeinschaft der Rübenanbauer wird treuhänderisch von der SZVG verwaltet, die den Anteil am Treuhandvermögen des einzelnen Landwirts jährlich ermittelt und dem Landwirt mitteilt.

 

2.   Steuerrechtliche Auswirkung der Betriebsprüfung

      Die Barmittel, bestehend aus der Treuhandverwaltung Restrübengeld sowie den Bonuszahlungen von Südzucker an die Gemeinschaft der Rübenanbauer für Qualität und Umwelt des Jahres 1996, waren bisher aufgrund ungeklärter Rechtsfragen in Absprache mit der Finanzverwaltung nicht in die Neubewertung zum 30.06.2003 einbezogen worden. Nach Klärung dieser Fragen zwischen den beteiligten Betriebsprüfungen fordert nun die Finanzverwaltung die Einbeziehung der Verbilligungsmittel der Ernte 1996 in die Neubewertung der Zeichnungen und Lieferrechte zum 30.06.2004. Alle Finanzierungsmittel, wie z.B. Anbaubonus, Restrübengeld und erwirtschaftete Zinserträge, die in der Treuhandverwaltung seit 1996 entstanden sind, werden damit bei den Landwirten als Betriebseinnahmen, korrespondierend zu den Betriebsausgaben bei Südzucker AG und Südzucker GmbH erfasst. Die Neubewertung der Zeichnungen und Lieferrechte zum 30.06.2003 und 30.06.2004 durch die SZVG und die Mitteilung an jeden zuckerrübenanbauenden Landwirt ersetzt eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Gemeinschaft der Rübenanbauer . Dieses von der Finanzverwaltung geforderte Verfahren trägt wesentlich zur Verwaltungsvereinfachung bei und ist zwingend nachzuvollziehen.

 

3.   Auswirkungen auf die SZVG-Zeichner:

      Die Finanzmittel aus der Treuhandverwaltung Ernte 1996 werden zusammen mit der Zurechnung aus der Ernte 2003 sowie zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen zum 30. Juni 2004 unter der im Jahr 2003 neu ausgewiesenen Position "Restrübengeld" ausgewiesen. Eine Kurswertänderung findet also bei den Südzucker-Anteilen A, B/W und Z nicht statt. Die Salden der Darlehen bleiben ebenfalls unverändert.  

3.1.      Die Neubewertung der Zeichnungen und Lieferrechte zum 30. Juni 2004 führt nun bei allen Landwirten mit Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG – zumindest mit dem Teilbetrag „Gutschrift aus Ernte 2003 und Zinsen“ -  zu einer Gewinnerhöhung des Wj. 2003/2004 (Zuschreibung bei der Position Restrübengeld).  

3.2.      Landwirte mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind von der Neubewertung nur teilweise betroffen. Nur die Einnahmen aus der Ernte 2003 und die laufenden Zinseinnahmen stellen, auch bei Zufluss in die Treuhandverwaltung, Betriebseinnahmen dar, nicht dagegen die bisher nicht zugerechneten Einnahmen aus der Ernte 1996. 

3.3.      Landwirte mit Gewinnermittlung gemäß § 13 a EStG sind von der Neubewertung nicht betroffen. Die Beträge sind mit dem Grundbetrag gemäß § 13 a Abs. 4 EStG abgegolten. 

3.4.      Erwerb von Zeichnungen und Lieferrechten von einem anderen Landwirt:

            Im Fall des Erwerbs von Zeichnungen und Lieferrechten zwischen zwei Landwirten führen die Neubewertungen zum 30. Juni 2003 und zum 30. Juni 2004 bei
Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG zu einer Gewinnerhöhung. Die Zuschreibung bei der Position "Restrübengeld" in der Gesamtbestätigung der Zeichnungen und Lieferrechte zum 30.06.2004 stellt bilanzsteuerrechtlich eine sonstige Forderung dar.  

3.4.1.   Bei Lieferrechtskäufen zwischen Landwirten nach dem 30.11.1995 führte die Neubewertung der Zeichnungen und Lieferrechte zum 30.06.2003 nicht zu einer Gewinnerhöhung. Der Käufer von Zeichnungen und Lieferrechten hatte gemäß den bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften den gezahlten Kaufpreis in den von der SZVG bestätigten Kurswert der Zeichnungen und Lieferrechte und in eine Bilanzposition "Mehrwert Lieferrecht" aufzuteilen. Auch die Neubewertung zum 30.06.2004 stellt hinsichtlich der Bewertungen für die Ernte 1996 eine gewinnneutrale berichtigte Kaufpreisaufteilung zwischen den Bilanzposten "Mehrwert Lieferrecht" und "Kurswert Zeichnungen SZVG" dar, wenn der Erwerb nach dem 30.11.95 erfolgt ist. 

3.4.2.   Bei Erwerben bis zum 30. 11. 1995 betreffen die Neubewertungen lediglich selbstangespartes Vermögen. Dieses war damit nicht Gegenstand eines Kaufvertrages. Eine geänderte Kaufpreisaufteilung scheidet daher aus.  

3.5.      Nach der übereinstimmenden Meinung aller beteiligten Finanzverwaltungen und der betroffenen Vertragsparteien (SZVG, Südzucker AG. Südzucker GmbH) ergeben sich aus der Neubewertung zum 30. Juni 2003 und zum 30. Juni 2004 keine umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen. Die zusätzlich aktivierten Beträge stellen kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar.

 

4.   Zusammenfassung

Mit der Neubewertung der Zeichnungen und Lieferrechte zum 30.06.2003 und 30.06.2004 sind alle Finanzierungsmittel (A+R-Mittel, Restrübengeld, Bonus für Umwelt und Qualität, erwirtschaftete Zinserträge) bis zum 30.6.2004 ertragsteuerlich wirksam bei den Landwirten erfasst.

  

Ochsenfurt, den 9.9.2004

 

Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft

Marktbreiter Str. 74

97199 Ochsenfurt

www.szvg.de

 

Hinweise zur Neubewertung 2004

 

als pdf-Datei zum download (24 KB)