auslaufende Lieferrechts-Nutzungen 2024

Ende März 2024 werden alle Verpächter (Nutzungsgeber) und Pächter (Nutzer) von Zuckerrüben-Lieferrechten, deren Nutzungsüberlassung bzw. Nutzung von Lieferrechten Ende 2024 endet, mittels eines Schreibens über diesen Sachverhalt informiert.

Die Südzucker AG beabsichtigt, im Mai/ Juni 2024 den Rübenliefervertrag für das Anbaujahr 2025 abzuschließen. Deshalb ist die Klärung der Frage, ob es zu einer Fortsetzung der Lieferrechtsnutzung für 2025  ff. kommt, für alle Beteiligten sinnvoll. 

Die SZVG bittet deshalb alle angeschriebenen Verpächter und Pächter von Lieferrechten, der SZVG bis spätestens 29.April 2024 mitzuteilen, ob 

1die Nutzungsüberlassung der Lieferrechte mit dem bisherigen Pächter fortgesetzt wird.

In diesem Fall sendet der Pächter dem Eigentümer/Verpächter der Lieferrechte den Antrag auf Verlängerung der Nutzungsüberlassung von Lieferrechten zu. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden.

2. die Eigentumsübertragung an den bisherigen Nutzer erfolgen soll.

3. über die Fortsetzung der Nutzungsüberlassung noch keine Klarheit besteht.

4. die Nutzung einem anderen Rübenanbauer überlassen wird.

5. der Eigentümer der Lieferrechte ab 2025 wieder selbst Rüben anbauen möchte.

In den Fällen 3.,4. oder 5. (siehe oben) wird die SZVG die Nutzung für das Anbaujahr 2025 beim bisherigen Nutzer löschen und die entsprechende Reduzierung der Basisrüben im Liefervertrag 2025 des bisherigen Nutzers veranlassen.

Eigene und gepachtete Lieferrechte bilden im Rübenliefervertrag 2025 die sog. vertraglichen Basisrüben, die ein Landwirt an die Südzucker AG abliefern darf.