Zusammenfassung von Absicherungs- und Rücklagemittel und Restrübengeld

Die SZVG fasst zum Stichtag 1.September 2025 die Zeichnungen  "A+R-Mittel" (Absicherungs- und Rücklagemittel) das "Restrübengeld"  (RRG) zusammen.  

Da die gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinfachung ermöglichen, fasst die SZVG die Zeichnungen A+R-Mittel und Restrübengeld zusammen. Der Posten Restrübengeld wird aufgelöst und die Beträge auf die Treuhandverwaltung A+R-Mittel übertragen. Das Guthaben bleibt in Summe gleich.

Bereits im Frühjahr 2024 wurde der Großteil des Restrübengelds für die Umwandlung von A+R-Mitteln und Restrübengeld in neue Südzucker-Darlehen M verbunden mit dem Lieferrecht M verwendet.

Die Verzinsung sowie die buchhalterische und steuerliche Behandlung von A+R-Mitteln und Restrübengeld unterscheiden sich nicht. Die A+R-Mittel sind weiterhin auf dem Bilanzkonto "Treuhand-Absicherungs- und Rücklagenmittel = Forderung an die Gemeinschaft der Rübenanbauer" zu verbuchen.

Die Mitteilung über die Zusammenfassung ist im Südzucker-Plant Portal eingestellt bzw. wird per Post an Zeichnungsinhaber versendet, die nicht  Portalnutzer sind. Wir empfehlen, diese Mitteilung an die Buchstelle oder den Steuerberater weiterzugeben.

Screenshot Zusammenfassung A+R