Lieferrechte: Kontrahierung für 2024

Vom 16.05.2023 bis zum 04. Juni 2023 steht der Abschluss des Rübenliefervertrags 2024 an: Bei der "Kontrahierung 2024" ist hinsichtlich der Lieferrechte folgendes zu beachten: 

Grundlage für den Rübenanbau sind die Zuckerrüben-Lieferrechte. Es zählen die eigenen und die zur Nutzung übernommene ("gepachtete") Lieferrechte.

Umrechnung von Lieferrechten in Basisrüben:

Die Lieferrechte sind mit 16% Zuckergehalt und und 14% bereinigtem Zuckergehalt ausgegeben. Für den Abschluss des Rübenliefervertrags werden sie in Basisrüben mit 18% Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt umgerechnet.

100 t Lieferrechte entsprechen somit 87,5 t Basisrüben.

Mehrrüben:

Um den Erfüllungsbonus und die Treuprämie von 3,00 €/t zu erhalten, ist ein Anbau von mindestens 25% Mehrrüben bezogen auf die Basisrüben nötig.

Lieferrechtsveränderungen:

Wer seine Basismenge verändern möchte, kann Lieferrechte (mit oder ohne Fläche) zu- oder verpachten. Die Mitarbeiter des Landesverbandes und der SZVG beraten hierbei in allen Fragen.

Zu-und Verpachtungen von Lieferrechten und der Kauf/Verkauf von SZVG-Zeichnungen und Lieferrechten sind auch nach der "Kontrahierung 2024", die am 03.06.2023 endet, bis einschließlich 30. November 2023 für das Anbaujahr 2024 möglich.

Die Rübenlieferverträge müssen dann allerdings nochmals angepasst werden.

Der Anbauplaner im Rohstoffportal hilft bei den Berechnungen.

Anbauplanung 2023

parxisbezogene Darstellung