Hofübergabe: Übertragung von SZVG-Zeichnungen u. Lieferrechten

Landwirtschaftlichen Betriebe werden meist zum  01.07. eines Jahres - dem neuen landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahr - an den Betriebsnachfolger übergeben. 

Dabei sollte auch daran gedacht werden, die SZVG-Zeichnungen und Lieferechte auf den Betriebsnachfolger zu übertragen.

Bitte teilen Sie deshalb der SZVG Ihre Hofübergabe mit, sei es zur Pacht oder GbR-Gründung oder als notarielle Übergabe, damit der Betriebsnachfolger einen Zuckerrüben-Liefervertrag für das Anbaujahr 2025 und 2026 erhält.

Anteilsschein

Muster eines SZVG-Anteilsscheins (im Zuge der Euro-Umstellung für ungültig erklärt)