auslaufende Lieferrechts-Nutzungen 2025

Im März 2025 werden alle Verpächter (Nutzungsgeber) und Pächter (Nutzer) von Zuckerrüben-Lieferrechten, deren Nutzungsüberlassung bzw. Nutzung von Lieferrechten Ende 2025 endet, mittels eines Schreibens über diesen Sachverhalt informiert.

Die Südzucker AG beabsichtigt, im Mai/ Juni 2025 den Rübenliefervertrag für das Anbaujahr 2026 abzuschließen. Deshalb ist die Klärung der Frage, ob es zu einer Fortsetzung der Lieferrechtsnutzung für 2026  ff. kommt, für alle Beteiligten sinnvoll. 

Die SZVG bittet deshalb alle angeschriebenen Verpächter und Pächter von Lieferrechten, der SZVG bis spätestens 14.April 2025 mitzuteilen, ob 

1die Nutzungsüberlassung der Lieferrechte mit dem bisherigen Pächter fortgesetzt wird.

In diesem Fall sendet der Pächter dem Eigentümer/Verpächter der Lieferrechte den Antrag auf Verlängerung der Nutzungsüberlassung von Lieferrechten zu. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden.

2. die Eigentumsübertragung an den bisherigen Nutzer erfolgen soll.

3. über die Fortsetzung der Nutzungsüberlassung noch keine Klarheit besteht.

4. die Nutzung einem anderen Rübenanbauer überlassen wird.

5. der Eigentümer der Lieferrechte ab 2026 wieder selbst Rüben anbauen möchte.

In den Fällen 3.,4. oder 5. (siehe oben) wird die SZVG die Nutzung für das Anbaujahr 2026 beim bisherigen Nutzer löschen und die entsprechende Reduzierung der Basisrüben im Liefervertrag 2026 des bisherigen Nutzers veranlassen.

Eigene und gepachtete Lieferrechte bilden im Rübenliefervertrag 2026 die sog. vertraglichen Basisrüben, die ein Landwirt an die Südzucker AG abliefern darf.