Umrechnung von Lieferrechten in Basisrüben:
Die Lieferrechte sind mit 16% Zuckergehalt und 14% bereinigtem Zuckergehalt ausgegeben. Für den Abschluss des Rübenliefervertrags werden diese in Basisrüben mit 18% Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt umgerechnet.
100 t Lieferrechte entsprechen somit 87,5 t Basisrüben.
Der Anbauplaner im Rohstoffportal hilft bei den Berechnungen.
Auf Grund der Ausgabe der neuen Lieferrechte M im Jahr 2024 entfällt beim Liefervertrag 2026 die Verpflichtung, mindestens 25 % Mehrrüben anzubauen.
Darüberhinaus gibt es keinen Lieferrechtspool.
Lieferrechtsveränderungen:
Wer seine Basismenge verändern möchte, kann Lieferrechte (mit oder ohne Fläche) zu- oder verpachten. Die Mitarbeiter des Landesverbandes und der SZVG beraten hierbei in allen Fragen.
Zu-und Verpachtungen von Lieferrechten und der Kauf/Verkauf von SZVG-Zeichnungen und Lieferrechten sind auch nach der "Kontrahierung 2026" bis einschließlich 30. November 2025 für das Anbaujahr 2026 möglich.
Die Rübenlieferverträge müssen dann allerdings nochmals angepasst werden.