Lieferrechte: Kontrahierung für den Vertrag 2026

Der Abschluss des Zuckerrüben-Liefervertrags für das Anbaujahr 2026 steht vom 13.Mai bis 05. Juni 2025 auf der Agenda. Bei der "Kontrahierung 2026" ist hinsichtlich der Lieferrechte folgendes zu beachten: 

Grundlage für den Rübenanbau sind die Zuckerrüben-Lieferrechte. Es zählen die eigenen und die zur Nutzung übernommenen ("gepachteten") Lieferrechte.

Umrechnung von Lieferrechten in Basisrüben:

Die Lieferrechte sind mit 16% Zuckergehalt und 14% bereinigtem Zuckergehalt ausgegeben. Für den Abschluss des Rübenliefervertrags werden diese in Basisrüben mit 18% Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt umgerechnet.

100 t Lieferrechte entsprechen somit 87,5 t Basisrüben.

Der Anbauplaner im Rohstoffportal hilft bei den Berechnungen.

Auf Grund der Ausgabe der neuen Lieferrechte M im Jahr 2024 entfällt beim  Liefervertrag 2026 die Verpflichtung, mindestens 25 % Mehrrüben anzubauen.  

Darüberhinaus gibt es keinen Lieferrechtspool. 

Lieferrechtsveränderungen:

Wer seine Basismenge verändern möchte, kann Lieferrechte (mit oder ohne Fläche) zu- oder verpachten. Die Mitarbeiter des Landesverbandes und der SZVG beraten hierbei in allen Fragen.

Zu-und Verpachtungen von Lieferrechten und der Kauf/Verkauf von SZVG-Zeichnungen und Lieferrechten sind auch nach der "Kontrahierung 2026" bis einschließlich 30. November 2025 für das Anbaujahr 2026 möglich.

Die Rübenlieferverträge müssen dann allerdings nochmals angepasst werden.