Der Vorstand der SZVG hat diese Richtlinien beschlossen. Sie dienen zur Sicherung des Bestandes und Fortentwicklung der bäuerlichen Beteiligung an der Südzucker AG. Die Administration der SVZG setzt sie um.
Folgende Richtlinien stehen zur Verfügung:
Richtlinien zur Übertragung („Verkauf“) von Zeichnungen und Lieferrechten (für alle Verbände):
![]() | Richtlinie Übertragung Z,LR, 174 KB |
Richtlinien zur Nutzungsüberlassung („Verpachtung“) von Lieferrechten mit Fläche (für alle Verbände):
![]() | Richtlinie Nutzung mit Fläche, 132 KB |
Richtlinien zur Nutzungsüberlassung von Lieferrechten ohne Fläche (alle Verbände):
![]() | Richtlinie Nutzung ohne Fläche, 125 KB |