Lieferrechte: Kontrahierung für 2025

Der Abschluss des Zuckerrüben-Liefervertrags für das Anbaujahr 2025 steht im Juni/Juli 2024 auf der Agenda. Bei der "Kontrahierung 2025" ist hinsichtlich der Lieferrechte folgendes zu beachten: 

Grundlage für den Rübenanbau sind die Zuckerrüben-Lieferrechte. Es zählen die eigenen und die zur Nutzung übernommenen ("gepachteten") Lieferrechte.

Umrechnung von Lieferrechten in Basisrüben:

Die Lieferrechte sind mit 16% Zuckergehalt und 14% bereinigtem Zuckergehalt ausgegeben. Für den Abschluss des Rübenliefervertrags werden diese in Basisrüben mit 18% Zuckergehalt und 16 % bereinigtem Zuckergehalt umgerechnet.

100 t Lieferrechte entsprechen somit 87,5 t Basisrüben.

Der Anbauplaner im Rohstoffportal hilft bei den Berechnungen.

Auf Grund der Ausgabe der neuen Lieferrechte M entfällt beim  Liefervertrag 2025 die Verpflichtung, mindestens 25 % Mehrrüben anzubauen, da durch die Umwandlung im Schnitt über alle Anbauer eine Erhöhung der Lieferrechte um 25% erfolgt. Das bedeutet, dass - um den Erfüllungsbonus zu erhalten - kein 25 prozentiger Mehrrübenanbau mehr notwendig ist. 

Darüberhinaus gibt es keinen Lieferrechtspool mehr.

Gerne kann ein Wunsch zum Anbau von Mehrrüben (ha) bei der Kontrahierung angegeben werden, die Südzucker AG wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie viele Mehrrüben in ihrer Region möglich sind.  

Lieferrechtsveränderungen:

Wer seine Basismenge verändern möchte, kann Lieferrechte (mit oder ohne Fläche) zu- oder verpachten. Die Mitarbeiter des Landesverbandes und der SZVG beraten hierbei in allen Fragen.

Zu-und Verpachtungen von Lieferrechten und der Kauf/Verkauf von SZVG-Zeichnungen und Lieferrechten sind auch nach der "Kontrahierung 2025" bis einschließlich 30. November 2024 für das Anbaujahr 2025 möglich.

Die Rübenlieferverträge müssen dann allerdings nochmals angepasst werden.