Angebot: Umwandlung von A+R Mitteln in Südzucker-Darlehen M + Lieferrecht M

Zur weiteren Absicherung der Zuckerrüben-Erzeugung aus Sicht der Landwirtschaft und zur Gewährleistung einer stabilen Rohstoffversorgung aus Sicht des Unternehmens haben sich die Südzucker AG, die SZVG und die Verbände der Rübenanbauer die Ausgabe weiterer Südzucker-Lieferrechte M vereinbart.

Zur Finanzierung der hiermit verbundenen Südzucker-Darlehen M werden die Einzahlungen der Rübenanbauer auf die A+R-Mittel- und Restrübengeldkonten seit 2015 verwendet.

Das zusätzliche partiarische Südzucker-Darlehen M wird wie das vorhandene in Abhängigkeit von der Südzucker-Dividende jährlich verzinst (2022/23: 4,4 %). Die Verzinsung der A+R-Mittel und Restrübengeld orientiert sich hingegen an der Verzinsung auf dem Geldmarkt (2022/23: 3,5 %). Als kostenlose Zugabe zum Südzucker-Darlehen M erhält der Zeichnungsinhaber 1,0 t Lieferrecht M je 50,-€ Darlehensbetrag.

Wurden Zeichnungen und Lieferrechte in den Jahren 2015 bis 2023 übertragen, etwa bei Betriebsnachfolgen oder Veräußerungen unter Fremden, werden die für die transferierten Lieferrechte eingezahlten A+R-Mittel und das Restrübengeld ebenfalls berücksichtigt. Es sind keine Einzahlungen von zusätzlichem A+R-Mittel bzw. Restrübengeld notwendig und möglich.

Durch die mit dieser Aktion verbundene Ausgabe von Lieferrechten ist keine Ausweitung des Anbaus verbunden. Im Mittel aller Anbauer erhöht sich der Lieferrechtsbestand um 25% mit Wirkung ab dem Anbaujahr 2025, d. h. zur Kontrahierung ab Mitte Mai 2024. Damit entfällt die Erfordernis, mindestens 25% Mehrrüben bezogen auf die Lieferrechtsmenge zu kontrahieren, um den Erfüllungsbonus zu erhalten.

Wir empfehlen Ihnen, das einmalige Angebot zur Umwandlung von A+R-Mitteln und Restrübengeld in neue Südzucker-Darlehen M verbunden mit Lieferrecht M anzunehmen.

Eine Umwandlung von Teilmengen ist nicht möglich.

Auch wenn Sie den Rübenanbau künftig reduzieren oder aufgeben möchten, ist eine Teilnahme sinnvoll. Sie können Ihre Lieferrechte im Nachgang entweder ganz oder teilweise zur Nutzung abgeben bzw. die Zeichnungen veräußern.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Verband bzw. an die SZVG.

Die allgmeinen  Bestimmungen der Ausgabe des Südzucker-Darlehens M + des Lieferrechts M finden Sie hier: 

Südzucker Darlehen M} Südzucker Darlehen M, 491 KB