Häufig gestellte Fragen zur Umwandlung von A+R-Mitteln in Südzucker-Darlehen M verbunden mit Lieferrecht M

1. Warum werden A+R-Mittel und Restrübengeld in Südzucker-Darlehen M + Lieferrecht M umgewandelt?

Die SZVG macht Rübenanbauern dieses Angebot, um den Rübenanbau des landwirtschaftlichen Betriebs zu stärken und gleichzeitig die Rohstoffbasis der Südzucker AG abzusichern. Bisher mussten 125 % der Lieferrechtsmenge kontrahiert werden, um den Rohstoffbedarf der süddeutschen Zuckerfabriken zu decken. Ab dem Anbaujahr 2025 wird es genügen, die Lieferrechtsmenge unter Vertrag zu nehmen, um den Erfüllungsbonus zu erhalten. 

2. Führt die Ausgabe von neuem Lieferrecht M zu einer Ausweitung des Zuckerrübenanbaus?

Durch die mit dieser Aktion verbundenen Ausgabe von Lieferrechten ist keine Ausdehnung des Anbaus verbunden. Der bisher obligatorische Mehrrübenanbau von 25% zur Erreichung des Erfüllungsbonus entfällt künftig. Im Mittel aller Anbauer erhöht sich der Lieferrechtsbestand um 25% mit Wirkung ab dem Anbaujahr 2025, d.h. zur Kontrahierung ab Mitte 2024.

3. Welche weiteren Vorteile bringt der Umtausch von A+R Mitteln und Restrübengeld in das Südzucker-Darlehen M verbunden mit dem Lieferrecht M?

Der Umtausch bringt eine dividendenabhängige Verzinsung des Kapitals, die in der Regel über den Geldmarktzinsen liegt! 

vgl.: SZ-Darlehen M: 4,4 %    A+R Mittel: 3,5 % (im Jahr 2023)

Das Südzucker-Darlehen M dient dazu, die landwirtschaftlichen Mehrheitsbeteiligung an Südzucker abzusichern. 

4. Muss der Landwirt Geld einzahlen?

Nein, es handelt sich um eine Umbuchung bei der SZVG.

5. Wie erfolgt die Berechnung des Umtauschs?

Der Bemessungszeitraum sind die eingezahlten A+R Mittel und das Restrübengeld der Erntejahre 2015 bis einschließlich 2023. Sollten in diesem Zeitraum Lieferrechtsübertragungen, z.B. Hofübertragungen oder Käufe erfolgt sein, werden diese A+R Mittel ebenfalls anteilig  berücksichtigt. 

Sollten bei einem aktiven Rübenanbauer die A+R Mittel und das Restrübengeld der Jahre 2015 - 2023 nicht ausreichen, werden frühere Erntejahre miteinbezogen.

6. Was passiert, wenn das Angebot nicht angenommen wird? 

Der Rübenanbauer nutzt - wie bisher auch - 100 % seiner eigenen und der gepachteten Lieferrechte zum Rübenanbau. Ein Anbau von 25 % Mehrrüben ist ab dem Anbaujahr 2025 nicht mehr nötig, um den Erfüllungsbonus zu erhalten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass künftig weniger Mehrrüben kontrahiert werden.

Bei Ablehnung des Angebots bleiben das bisherige Südzucker-Darlehen M und die A+R-Mittel und das Restrübengeld wie vor dem Angebot in vollem Umfang bestehen und werden wie bisher ertragsabhängig verzinst. 

7. Können zusätzliche oder weniger A+R-Mittel umgetauscht werden?

Nein, es kann nur das unterbreitete Angebot angenommen werden, ein geringerer oder höherer Umtausch ist nicht möglich.

8. Gibt es nach Ablauf der Zeichnungsfrist noch die Möglichkeit, A+R-Mittel umzutauschen?

Nein, ein Umtausch nach dem 24.05.2024 ist nicht mehr möglich.

9. Können die A+R-Mittel und oder das Südzucker-Darlehen M einzeln ausbezahlt, übertragen oder gekündigt werden?

 Nein, alle SZVG-Zeichnungen und Lieferrechte können  nur anteilig übertragen werden. Einzelne Zeichnungsarten können nicht separat gekündigt werden, verkauft oder übertragen werden.

10. Welcher Kapitalbetrag wird je Tonne Lieferrecht M umgewandelt?

50 € /t

11. Was sind A+R-Mittel und Restrübengeld? Welche Funktion haben sie?

Rübenanbauer führen jährlich vom Rübengeld bestimmte Beträge (z.B. Ernte 2023: A+R-Mittel in Höhe von 0,80 € je gelieferte Tonne Basisrüben und 1,20 € je Tonne gelieferte Mehrrüben, sowie Restrübengeld in Höhe von 0,60 €/t gelieferte Kontraktrüben) auf ihr Konto bei der SZVG ab.

Diese verwaltet die SZVG treuhänderisch zum Erwerb von Südzucker Aktien und zur Absicherung der bäuerlichen Beteiligung an der Südzucker AG. Aktuell hält die SZVG rund 60 % der Aktien der Südzucker AG.

Bitte beachten Sie, dass  trotz der Ähnlichkeit des Namens das "Restrübengeld" nicht mit der jährichen Rübenschlussabrechnung zu verwechseln ist.   

12. Was passiert, wenn ich im nächsten Jahr den Rübenanbau einstellen und alle meine Zeichnungen und Lieferrechte bei der SZVG kündige?

Die SZVG wird im Falle einer Kündigung das Guthaben des Zeichnungsinhabers auf seinem SZVG-Konto zurückerstatten.

Sollte sich der Wert, der mit dem Kapital des Zeichnungsinhabers erworbenen Südzucker-Aktien gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt vermindert haben, ist die SZVG berechtigt, nur diesen verminderten Wert zurückzuzahlen.

Die Rücknahme von Zeichnungen erfolgt in der Regel in der Jahresmitte mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Würden Rücknahmeanträge in solcher Zahl gestellt werden, dass die Auszahlungen nach pflichtgemäßem Ermessen der SZVG nicht aufgebracht werden können, ohne den Zusammenhalt des Aktienbesitzes der Rübenanbauer zu gefährden, so kann die SZVG für die Rücknahme der Zeichnungen und für die Auszahlung des Abfindungsbetrags einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen.